![]() |
![]() |
![]() |
||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
Suchaktion |
||
Und nun näheres zum Hintergrund meiner "Suchaktion" Im Jahr 1999 hat mein Vater Veronika - sie gehört ihm - einem guten Bekannten - Herrn Axel Tobys aus 15749 Mittenwalde - leihweise gegeben. Dieser sollte sich - da er gerne eine Pferd haben wollte, aber nicht die finanziellen Mittel zum Kauf eines Pferdes hatte - ein Fohlen nachziehen kann, welches dieser dann behalten sollte. Als mein Vater im Frühjahr 2002 Veronika zurück haben wollte - Herr Tobys hatte inzwischen ein Fohlen von Veronika - verweigerte Herr Tobys die Herausgabe mit der Bemerkung, Veronika sei ihm damals geschenkt worden. Es folgten anwaltliche Schreiben, schließlich wurde Herr Tobys vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen (AZ: 9 C 177/02) verklagt und am 05.06.2002 verurteilt, Veronika an meinen Vater herauszugeben. Wir dachten, nun würde Herr Tobys Veronika herausgeben und die wochenlangen nervlichen Belastungen seien vorbei, aber jetzt begann das ganze Martyrium für uns und Veronika erst, denn kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 05.06.2002 verschwand Veronika vom Hof Tobys spurlos. Herr Tobys sagte, er würde Veronika nicht herausgeben, er hätte nun Berufung eingelegt. Herr Tobys hatte Berufung und Streitwertbeschwerde eingelegt, beide Rechtsmittel wurden als unzulässig verworfen. Die damit beabsichtigte "Verzögerungstaktik" von Herrn Tobys ist noch durch die "Unbeweglichkeit" der Justiz unterstützt worden. Das Urteil war letztendlich im Oktober 2002 - also 4 Monate nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils - rechtskräftig vollstreckbar. Ein Zwangsvollstreckungsversuch im Juli 2002 - aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil - blieb erfolglos. Veronika war verschwunden, Herr Tobys verweigerte die Herausgabe bzw. die Mitteilung, wohin er Veronika gebracht habe. In der Folge wurden weitere Zwangsvollstreckungsversuche durchgeführt. Herr Tobys hat im Rahmen der Zwangsvollstreckung später eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er den Aufenthaltsort des Pferdes angeben sollte. Da diese eidesstattliche Versicherung unvollständige Angaben beinhaltete und der mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragte Gerichtsvollzieher anscheinend keinerlei Interesse an dem Erhalt vollständiger Angaben hatte, konnte der Aufenthaltsort von Veronika auch hierdurch nicht ermittelt werden. Auch hat sich Herr Tobys während aller Verfahren - ob im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen oder vor dem Landgericht Potsdam oder bei weiteren Zwangsvollstreckungsversuchen - ständig neue Lügengeschichten ausgedacht. So hat Herr Tobys erzählt, dass er Veronika im Jahr 1999 von meinem Vater geschenkt bekommen und auch abgeholt habe. In der Folge (2. Instanz) erzählte er dann, dass mein Vater Veronika einer Frau Manuela Klotz, die bei ihm auf seinem Pferdehof tätig gewesen sei, geschenkt hätte und er nur bei der Abholung dabei gewesen sei. Kurze Zeit später war sie nur noch "Helferin" auf seinem Pferdehof. Damit konfrontiert, dass diese "auf seinem Pferdehof tätige" oder auch "Helferin" Frau Klotz seine Lebensgefährtin sei, mit der er zwei Kinder hätte, erzählte er dann (im selben Verfahren), Veronika sei von meinem Vater an seine Lebensgefährtin verschenkt worden und diese hätte das Pferd alleine abgeholt, er sei gar nicht dabei gewesen, dafür aber andere Personen (die er oder sie niemals bis heute namentlich benannt haben). Eine Zeugin meines Vaters, die damals bei den geführten Gesprächen beim Verladen und somit bei der leihweisen Übergabe von Veronika an Herrn Tobys ebenso dabei war, wie Frau Klotz die lediglich den Transporter fuhr, aber keine weitere Person (bis auf ein Baby), wurde von Herrn Tobys wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt. Das Verfahren wurde - selbstverständlich - eingestellt, da auch die Gerichte den Aussagen der Zeugin Glauben geschenkt haben. Eine weitere Lügengeschichte war, dass Veronika von seiner Lebensgefährtin Frau Manuela Klotz - "ohne sein Wissen und Wollen" von seinem Hof weggeschafft worden sei und er nicht wisse, wo Veronika nun ist. Allerdings haben wir auf der Suche nach Veronika von Personen, die wir dabei kennen gelernt haben, erfahren, dass Herr Tobys sehr wohl wusste, wo Veronika ist. Leider war sie dann bei entsprechenden Nachforschungen schon wieder verschwunden. Jetzt - 2 Jahre später - fehlt jede Spur von Veronika. Sie ist und bleibt erschwunden. Auf der Suche nach Veronika haben wir erfahren müssen, dass sie etwa im Juli oder August 2002 eine Totgeburt erlitten hatte, sie war teilweise allein und in abgelegenen dunklen Stallungen oder Scheunen versteckt. Die letzte Spur zu ihr im August 2002 führte nach 15749 Ragow. Von dort ist sie nun spurlos verschwunden. Wir haben auch erfahren, dass sie zum Verkauf als "Lewitz-Schecke" angeboten wurde. Sie ist aber laut Fohlenschein kein Lewitz-Schecke, sondern wurde lediglich durch das Gut Lewitz angekauft und an meinen Vater verkauft. Sie wird als "Braunschecke, sonstiges Pony" in den Papieren geführt. Im Verlaufe unserer Suche nach Veronika wurden wir - mein Vater und ich sowie Freunde, die uns bei der Suche geholfen haben - mit Anzeigen wegen Verleumdung, übler Nachrede, Hausfriedensbruch usw. überschüttet. Und das fast unglaubliche ist, dass die Anzeige meines Vaters gegen Frau Klotz über 6 Monate verschwunden war und letztendlich als unbearbeitet und abgelegt bei der Staatsanwaltschaft nach längerem Suchen erst aufgefunden wurde. Die Anzeigen dieser Personen gegen uns wurden innerhalb weniger Wochen bearbeitet (und die Verfahren eingestellt. Zwischenzeitlich ist Frau Manuela Klotz strafrechtlich zu einer lächerlichen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,- EUR (=100,- EUR zzgl. Gebühren) verurteilt worden. Sie hat im Ermittlungsverfahren angegeben, Veronika nicht herausgeben zu wollen. Den Einspruch gegen den Strafbefehl vom 12.09.2003 hat sie zurückgenommen, um so eine (mündliche) Hauptverhandlung, zu der wiederum Zeugen geladen worden wären, zu umgehen. Unsere Hände sind hier gebunden. Das Verfahren ist mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von 100,- EUR (an eine gemeinnützige Institution) rechtskräftig worden, wir wissen nicht wo Veronika ist und Frau Klotz "kann sich totlachen" über die Justiz in Deutschland. Das Strafverfahren gegen Herrn Tobys ist noch im Gange. Nachdem Herr Tobys gegen den Strafbefehl vom 04.12.2002 Einspruch eingelegt hatte (die Strafe: 60 Tagessätze zu je 30,- EUR), gab es eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. In dieser wurde er zu einer höheren Strafe (75 Tagessätze zu 8,- EUR (wegen geringen Einkommens wurde die Geldstrafe verringert, aber wegen der Unglaubwürdigkeit wurden die Tagessätze erhöht) verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Herr Tobys Berufung eingelegt. Das Strafverfahren gegen Herrn Tobys endete mit der Rücknahme der Berufung kurz vor dem Hauptverhandlungstermin vor dem Landgericht Potsdam. Damit ist das erstinstanzliche (Straf-) Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (2.2 Cs 4159 Js 7874/02 (364/02)) nach über einem Jahr rechtskräftig und Herr Tobys zu einer Strafe von 75 Tagessätzen zu lächerlichen je 8,- EUR verurteilt worden. Damit ist die "Sache Veronika" für die Justiz beendet. Herr Tobys und Frau Klotz "lachen sich ins Fäustchen". Es gibt keinerlei Möglichkeiten, sie zu zwingen, Veronika herauszugeben. Sie zahlen lächerliche Geldstrafen an irgendwelche gemeinnützigen Einrichtungen und Veronika bleibt verschwunden. Ein Tipp im Dezember 2004 führte nach Köngen bei Stuttgart zu einer Frau Katharina Secer (Serzher o. ä.) in die Kirchheimer Str. 30, Tel: 07024/809706. Sie gab an, erfahren zu haben, dass das Pferd, welches sie gerade gekauft hatte, gestohlen sei und dass sie es an uns zurückgeben wolle. Zum vereinbarten Zeitpunkt war sie dann nicht mehr auffindbar (weder Anschrift noch Telefon). nach oben |
![]() ![]() |